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Mittwoch 26. November 2014
VISMED® und VISMED® MULTI sind bei Patienten mit einer Autoimmunerkrankung verordnungsfähig
Die TRB Chemedica Medizinprodukte VISMED® und VISMED® MULTI sind ab sofort als „synthetische Tränenflüssigkeit bei
  • Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-Syndrom mit deutlichenFunktionsstörungen [trockenes Auge Grad 2],
  • Epidermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid,
  • Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse,
  • Fazialisparese oder bei
  • Lagophthalmus

zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, die TRB Chemedica Medizinprodukte VISMED® und VISMED® MULTI in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufzunehmen. § 31 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB V sehen eine Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur ausnahmsweise für solche Fälle vor, für die der Gemeinsame Bundesausschuss eine medizinische Notwendigkeit festgestellt hat.

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